Beratungsfelder

Rechtsanwälte BDH ist im Software-, IT- und Urheberrecht auf folgende Beratungsthemen spezialisiert:

Software IP Management

Der Wert eines Softwareunternehmens wird maßgeblich durch den  Bestand an geistigen Eigentums- und gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Urheberrechte, Marken- oder Patentrechte, an der vom Unternehmen vertriebenen Software bestimmt. Deshalb müssen Erwerb,  Schutz und Verwertung von geistigen Eigentums- und gewerblichen Schutzrechten  an der Software so organisiert werden, dass ein etwaiger Wettbewerbs- und Technologievorsprung in adäquater Art und Weise geschützt wird, Haftungsrisiken minimiert werden und eine nachhaltige Wachstumsstrategie gewährleistet ist.

Rechtsanwälte BDH berät und unterstützt Softwareunternehmen dabei, die passenden Strategien im Umgang mit geistigen Eigentums- und gewerblichen Schutzrechten an der vertriebenen Software zu entwickeln, zu implementieren sowie eventuelle Fehler aus der Vergangenheit zu erkennen und zu korrigieren.

Vertragsmanagement

Professionelle Software- und IT-Verträge von IT-Anbietern haben die Aufgabe, den Verkaufsprozess zu unterstützen und den Grundstein für nachhaltige und erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit den jeweiligen Vertragspartnern zu legen. Deshalb braucht jedes IT-Unternehmen Verträge, die zu ihren Zielkunden, ihrer Unternehmensgröße, ihrer Marktposition, ihren jeweiligen Geschäftsprozessen und den jeweiligen Unternehmenszielen passen. Die richtigen Vertragssysteme und –inhalte sind ein wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg von IT-Unternehmen. Viele Regelungsfragen von IT-Geschäftsmodellen sind in gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur sehr generalisiert geregelt. Das schafft Raum für Auslegungsfragen, deren Klärung im Konfliktfall dann den zuständigen Gerichten vorbehalten bleibt. Will man derartige Ungewissheiten und Konfliktpotentiale vermeiden, dann müssen die jeweiligen Geschäftsmodelle eines IT-Anbieters in marktfähigen und rechtlich einwandfreien Vertragssystemen dokumentiert und mit den jeweiligen Vertragspartnern in rechtlich verbindlicher Art und Weise vereinbart werden.  

Rechtsanwälte BDH berät IT-Anbieter in der Auswahl der jeweils passenden IT-Vertragssysteme (z.B. AGB plus Bestellformulare oder Rahmenverträge plus Leistungsscheine) und erstellt die hierzu erforderlichen Vertragsdokumente (z.B. Softwarelizenz-, Softwarepflege- oder Consultingverträge, Testvereinbarungen, Projektverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Cloud-, SaaS- oder Managed-Services-Verträge, Vertriebs- und Kooperationsvereinbarungen, SLA-Agreements, Fernwartungs- oder sonstige Datenschutzvereinbarungen). Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei Mandanten mit ihrem umfassenden Know-how und Erfahrungsschatz bei der Verhandlung von komplexen Software- und IT-Verträgen mit nationalen und internationalen Geschäftskunden. Und da Vertragsinhalte in regelmäßigen Zyklen an neue Geschäftsmodelle, geänderte Rechtsprechung oder geänderte Marktanforderungen angepasst werden müssen, berät und unterstützt Rechtsanwälte BDH seine Mandanten auf Wunsch auch in der Pflege und Weiterentwicklung der jeweiligen Vertragssysteme. Um die Mitarbeiter der Mandanten zu den Vertragsinhalten, deren jeweilige rechtliche Bedeutung sowie in der rechtlich korrekten Handhabung der Vertragsdokumente zu schulen, bietet Rechtsanwälte BDH ferner bei Bedarf auch mandantenspezifische Seminare und Workshops an.

Claim Management

Erhöhter Wettbewerbsdruck verpflichtet IT-Anbieter immer häufiger dazu, die Wirtschaftlichkeit von IT-Projekten knapp zu kalkulieren. Bereits geringe Abweichungen gegenüber den ursprünglichen Projektvereinbarungen und/oder der ursprünglichen Projektplanung können deshalb sehr schnell dazu führen, dass ein Projekt für den Anbieter defizitär wird oder vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Um zu vermeiden, dass derartige Veränderungen im Projektverlauf oder bei Projektende zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien führen, müssen IT-Anbieter die zu erbringenden Leistungen und Ergebnisse, die vereinbarten Termine und alle vergütungsrelevanten Aufgaben mit dem ursprünglichen Projektauftrag vergleichen. Zeigen sich dabei Abweichungen vom ursprünglichen Projektauftrag, die durch den Kunden des IT-Anbieters veranlasst worden sind (sog. Change Requests), müssen Strategien entwickelt werden, wie mit den Folgen solcher Veränderungen umzugehen ist. Ob IT-Anbieter hierbei eher aggressiv oder defensiv vorgehen, ist Frage der jeweiligen Unternehmenskultur sowie des finanziellen Spielraums, den der IT-Anbieter auf Grund der im Projektvertrag vereinbarten Vergütung hat. Sind die Change Requests des Kunden für den IT-Anbieter ohne entsprechende Nachtragsvereinbarung nicht tolerierbar, muss der IT-Anbieter seine Forderungen (Claims) seinem Vertragspartner anzeigen und ihm gegenüber geltend machen. Damit dieser Prozess effizient und möglichst ohne Konflikte verläuft, bedarf es einer klaren vertraglichen Grundlage, aus der sich der jeweilige Claim ergibt, sowie einer schlüssigen Begründung zu jenen tatsächlichen und rechtlichen Umständen, die den Claim im konkreten Einzelfall rechtfertigen.   

Rechtsanwälte BDH berät und unterstützt IT-Anbieter bei der rechtlichen Analyse, Prüfung, Bewertung, Verhandlung und Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen aus Software- und IT-Verträgen. Dabei werden zusammen mit den Mandanten individuelle Vorgehensweisen entwickelt, die unter Berücksichtigung von Profitabilität, Image, Projekterfolg und Kundenzufriedenheit die Strategie des Mandanten zielgerichtet unterstützen. Ferner berät und unterstützt Rechtsanwälte BDH seine Mandanten bei der Entwicklung und Implementierung einer unternehmensspezifischen Strategie zum Claim Management und erstellt die hierzu aus rechtlicher Sicht erforderlichen Dokumentenvorlagen und Checklisten.

Konfliktmanagement

Konflikte in IT-Projekten entstehen häufig durch enttäuschte Erwartungen über das Preis-Leistungs-Verhältnis oder wegen Terminüberschreitungen. Die Ursachen hierfür können gerade bei komplexen IT-Projekten sehr vielfältig sein. Oft stimmt die „gefühlte“ Rechtsposition mit der tatsächlichen Situation nicht überein. Schnell können Konflikte in IT-Projekten auf Grund von Zeit- und Budgetdruck eskalieren und erhebliche Schäden auf Anbieter- und Anwenderseite verursachen. Deshalb ist es wichtig, im Projektverlauf auftretende Konflikte möglichst frühzeitig durch professionelle Maßnahmen aufzulösen und einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.     

Rechtsanwälte BDH berät und unterstützt IT-Anbieter bei der rechtlichen Analyse und Bewertung der Ursachen eines Konflikts und entwickelt gemeinsam mit dem Mandanten Strategien zur effizienten und raschen Konfliktauflösung. Dabei geht der juristischen Bewertung stets eine genaue technische Ursachenbetrachtung voraus. Soweit eine technische Ursachenbetrachtung die Hinzuziehung eines geeigneten IT-Sachverständigen erfordert, verfügt Rechtsanwälte BDH über die erforderlichen Kontakte zu führenden IT-Sachverständigen. Diese können im Bedarfsfall vom Mandanten beauftragt werden, um durch ihre Expertise und Forensikerfahrung die technischen Ursachen des Konflikts  zuverlässig und mit der erforderlichen Neutralität zu analysieren und zu bewerten. Nach gemeinsamer Festlegung der an die jeweilige Situation angepassten rechtlichen Strategie unterstützt Rechtsanwälte BDH den Mandanten bei der Umsetzung der aus rechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen.

Sanierung von IT-Projektschieflagen

Mittels gerichtlicher Verfahren lassen sich IT-Projektschieflagen nur selten sanieren. Verfahrensdauer und Verfahrensvorschriften führen in aller Regel dazu, dass vor Gerichten IT-Projekte meist nur liquidiert, jedoch selten saniert werden. Abgesehen davon, dass abgebrochene Projekte zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Implementierung neuer IT-Systeme und der damit verbundenen Verbesserung von Geschäftsprozessen führen, erreichen Schäden aus Projektschieflagen schnell hohe siebenstellige Beträge. Langwierige und aufwendige Gerichtsverfahren lassen sich jedoch häufig durch die richtige Eskalations- und Sanierungsstrategie vermeiden. IT-Projekte können so, auch nach Eintritt einer Schieflage, erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden.

Rechtsanwälte BDH berät und unterstützt IT-Anbieter bei der rechtlichen Analyse und Bewertung der Ursachen einer Projektschieflage und entwickelt gemeinsam mit dem Mandanten Strategien zur effizienten und raschen Sanierungsstrategie. Dabei geht der juristischen Bewertung stets eine genaue technische Ursachenbetrachtung voraus. Soweit eine technische Ursachenbetrachtung die Hinzuziehung eines geeigneten IT-Sachverständigen erfordert, verfügt Rechtsanwälte BDH über die erforderlichen Kontakte zu führenden IT-Sachverständigen. Diese können im Bedarfsfall vom Mandanten beauftragt werden, um durch ihre Expertise und Forensikerfahrung die technischen Ursachen der Projektschieflage  zuverlässig und mit der erforderlichen Neutralität zu analysieren und zu bewerten. Nach gemeinsamer Festlegung der an die jeweilige Situation angepassten rechtlichen Sanierungsstrategie unterstützt Rechtsanwälte BDH den Mandanten bei der Umsetzung der aus rechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen.

Prozessvertretung

Dort, wo sich außergerichtliche Lösungen für Konflikte zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht erzielen lassen, vertritt Rechtsanwälte BDH die Interessen der Mandanten vor deutschen Gerichten, um berechtigte Forderungen durchzusetzen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.